Masseter Botox auf einen Blick
Botox ist ein Neurotoxin, das den großen Kaumuskel (Masseter) entspannt und so Zähneknirschen mildern oder ganz beseitigen kann.
Neben der Indikation bei Zähneknirschen wird Botox Masseter auch zur ästhetischen Gesichtsverschmälerung (Facial Slimming) verwendet.
Da Botox vom Körper abgebaut wird, ist die Wirkung zeitlich begrenzt. Sie hält 4–6 Monate an. Danach muss erneut Botox in den Masseter injiziert werden.
Botox-Injektionen in den Masseter bedürfen in der Regel keiner Betäubung.
Typische Nebenwirkungen sind Rötungen, Schwellungen und Hämatome. Sie vergehen zumeist nach 2–3 Tagen.
Masseter Botox zieht keine Ausfallzeit nach sich. Sie sind sofort wieder einsatzfähig.
Die Behandlung dauert beim Ersttermin 30–45 Minuten, beim Folgetermin maximal 15 Minuten.
Alles über Botox Masseter: Die Themen
Behandlungsvideo Botox Masseter
Wie läuft Masseter Botox ab?
Botox Masseter hat in Deutschland keine offizielle Zulassung. Ärzte behandeln Bruxismus mit Botox daher im sogenannten Off-Label-Use. Das bedeutet, dass ein zugelassenes Medikament für eine andere Behandlung verwendet wird, als die, für die es zugelassen wurde. Wichtig für Patienten ist, dass ihr Arzt bei Off-Label-Behandlungen einer erweiterten Aufklärungspflicht unterliegt.
Die Behandlung von Zähneknirschen besteht aus den nachfolgenden Phasen:
Selbstauskunft und Patientengespräch
Wie bei jeder anderen Therapie wird auch bei der Behandlung von Bruxismus Botox erst nach Abklärung etwaiger Kontraindikationen und Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen verabreicht. Eine detaillierte Patientenselbstauskunft ist daher unabdingbar, gefolgt von einem ausführlichen Gespräch. Eine zentrale Rolle nehmen dabei bestehende Medikationen ein, eine eventuell bestehende Schwangerschaft oder noch laufende Stillzeit.
Dosierung und Injektionsschema
Bei Botox gegen Zähneknirschen werden in der Regel 50–60 Einheiten des Toxins in 4–6 Injektionspunkte auf beiden Gesichtshälften verteilt. Injiziert wird dabei in die tieferen Regionen des Masseter-Muskels. Die 4 Punkte, in die ich das Toxin mit einer sehr dünnen Nadel verteile, befinden sich in der anatomischen Darstellung an den schwarz markierten Stellen:
Wann setzt die Wirkung ein und wie lange hält sie an?
Das Toxin beginnt etwa 1–2 Tage nach der Behandlung zu wirken und entfaltet seine volle Wirkung nach circa 10 Tagen. Spätestens dann sollten Sie spürbare Linderung erfahren. Wenn nicht, dann muss nachdosiert werden.
In der Regel wird Botox Zähneknirschen für etwa 3–6 Monate spürbar verringern. In diesem Zeitraum wird es vom Körper allmählich abgebaut. Wie schnell oder langsam das im Einzelfall vor sich geht, hängt von individuellen Faktoren ab und lässt sich nicht exakt prognostizieren. Aber im Schnitt sollte man davon ausgehen, die Behandlung zunächst alle 4–6 Monate auffrischen zu müssen.
Langfristig kommt es durch die Behandlung zu einer leichten Rückbildung des Masseter-Muskels (Atrophie). Das eröffnet die realistische Aussicht, dass sich Behandlungsintervalle mit zunehmender Behandlungsdauer verlängern lassen.
Gibt es Risiken und Nebenwirkungen?
Erwartbare Nebenwirkungen von Masseter Botox sind kleinere Hämatome an den behandelten Stellen. Auch kurzzeitige Mundtrockenheit und ein leichtes Spannungsgefühl im Kieferbereich sind möglich. Beide Erscheinungen sind zumeist nach 1-2 Tagen wieder verschwunden.
Überschaubare Risiken
Masseter Botox ist ausgesprochen risikoarm, wenn alle Kontraindikationen abgeklärt und beachtet werden. Das allerdings nur unter der Bedingung, dass die Behandlung von einem erfahrenen und fachlich versierten Therapeut durchgeführt wird. Ängste hinsichtlich der Giftigkeit von Botulinumtoxin oder gerüchteweise kolportierte Langzeitschäden halten den laufend aktualisierten Studienergebnissen nicht Stand.
Knochenschwund nach Masseter Botox?
Eine oft geäußerte Angst bei Botox Masseter bezieht sich auf die angebliche Schwächung der Knochensubstanz. Und tatsächlich zeigen Studien, dass bei langfristiger Schwächung des Masseter-Muskels Knochenveränderungen können. In einer koreanischen Studie mit 20 Patienten zum Beispiel führte die längerfristige Injektion von Botox zu einer messbaren Volumenreduktion des Unterkiefers.
Das ist aber bei näherer Betrachtung weder alarmierend noch überraschend. Denn es ist völlig normal, dass ein Knochen bei Nichtgebrauch oder bei Belastungsreduktion mit einer Verringerung seiner Größe und Dicke reagiert.
Andere Studien zum gleichen Thema weisen auf einen Knochenverlust im Kiefergelenk nach einer Botox-Behandlung hin. Diese Studien wurden allerdings nicht an Menschen, sondern an Tieren durchgeführt. Außerdem wurde dabei nicht nur der Kaumuskel partiell geschwächt, sondern die gesamte Muskulatur, die das Kiefergelenk bewegt, vollständig außer Kraft gesetzt. Und selbst dann zeigte sich der Effekt auf die Knochensubstanz des Kiefergelenks reversibel, d. h. die Dicke nahm wieder zu, sobald die Muskulatur erneut aktiv und das Gelenk belastet wurde.
Was bedeutet das? Eine vollständige Inhibierung ist bei Botox gegen Bruxismus ja keinesfalls vorgesehen. Die Entspannung des Masseter-Muskels betrifft nach Therapieprotokoll nur den unteren Teil des Muskels, sodass das Kiefergelenk immer noch belastet wird, beim Kauen und bei diversen Mimiken.
Positive eigene Erfahrungen
Ich für meinen Teil kann sagen, dass ich in meiner Praxis in München regelmäßig Botox-Injektionen in den Masseter durchführe, zu medizinischen Zwecken ebenso wie aus rein kosmetischen Gründen. Einige meiner Patientinnen stammen aus Südkorea und wurden dort zuvor schon seit Jahren mit Masseter Botox behandelt. Probleme oder Langzeitfolgen sind mir weder bei diesen noch bei anderen Patienten bekannt.
Was kostet Masseter Botox?
Die Kosten für Botox gegen Bruxismus werden individuell nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) ermittelt und abgerechnet. Als ungefähren Richtwert kann ich Ihnen für Botox Masseter in meiner Praxis in München 450–480€ nennen. Die genannte Preisspanne bezieht sich auf die Behandlung mit insgesamt 100 Einheiten Botulinumtoxin A (50 Einheiten pro Seite).
Die Kosten von Botox gegen Bruxismus werden von den gesetzlichen Krankenkassen aktuell nicht ersetzt. Einzelne private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten eventuell auf Antrag. Sie sollten also vorab mit Ihrer Versicherung klären, ob sie sich zu einer vollständigen oder zumindest anteiligen Erstattung bereit erklärt.